Um was geht es hier eigentlich?

Hotelgäste wollen...

Hotelgäste wollen heute preiswerten und einfachen Internetzugang. Am beliebtesten ist der kostenlose, unbeschränkte, einfache, unverschlüsselte Zugang. Damit ist die Kundenbindung am größten und es gibt die wenigsten Probleme, auch mit den immer exotischer werdenden Geräten wie iPhones, PDAs, iPods, Spielkonsolen und vor allem Handys.

Der hoteleigene Internetzugang...

Der hoteleigene Internetzugang wird den Gästen zur Verfügung gestellt. Das ist die günstigste Lösung, weil praktisch keine laufenden Kosten entstehen. Aber alle Aktivitäten im Internet fallen damit auf den Hotelier zurück, weil seine IP-Adresse mit seinem Vertrag beim Provider gespeichert ist.

Straftaten...

Bei der Internetnutzung könnten Straftaten begangen werden. Das schlimmste Beispiel ist sicher die Kinderpornographie, aber das Feld der Möglichkeiten ist weit. Auch die Nutzung des Internet zur Vorbereitung oder Unterstützung von Straftaten oder gar Terrorismus ist möglich.

Viren...

Der Gast selbst kann durch den Internetzugang geschädigt werden. Sein Computer kann durch Schadsoftware (Viren) beeinträchtigt werden. Auch sind dadurch erhebliche Folgeschäden möglich, für die der Gast das Hotel verantwortlich machen kann, zum Beispiel, weil das Hotel keine Schutzmassnahmen getroffen hat.

Urheberrechtsverletzung...

Dritte können durch die Internetnutzung geschädigt werden. Hier sind in letzter Zeit viele Fälle bekannt geworden, insbesondere Urheberrechtsverletzungen von Musik und Filmen. Die anomyme Nutzung des Internet in einem Hotel verführt aber gerade dazu, geschützte Titel kostenlos über illegale Tauschbörsen herunterzuladen.

Vorratsdatenspeicherung...

Seit 1.1.2008 ist § 113a TKG "Vorratsdatenspeicherung" in Kraft. Danach ist jeder, der öffentliche Telekomminikationsdienstleistungen zur Verfügung stellt, verpflichtet, die Verbindungsdaten 6 Monate zu speichern. Ob Hotels mit WLAN unter diese Speicherpflicht fallen ist umstritten (siehe die folgenden Dokumente). Wenn ein Hotel aber Maßnahmen ergreift, die Risiken zu begrenzen, ist die Erfüllung der Vorratsdatenspeicherung nur ein geringer Mehraufwand. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung sind die Daten dann aber von unschätzbarem Wert.

Links dazu...

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit dem DEHOGA Hessen ein Merkblatt erarbeitet, das Hoteliers endlich mehr Rechtsklarheit bei Internetzugängen für Gäste in Hotels bringt. Leider ist dieses sehr gute Dokument für Nichtmitglieder nur gegen eine Gebühr von 19 Euro zu erwerben. In diesem Dokument kehrt der Verband seine Meinung zur Vorratsdatenspeicherung zum wiederholten Male um und empfiehlt die Speicherung zum Schutz ausdrücklich. Gerne diskutieren wir das Papier mit interessierten Hoteliers - auch telefonisch.

In diesem Dokument geht Dr. Gerrit Hornung von der Universität Kassel auf die Problematik ein und begründet die Notwendigkeit für WLAN-Betreiber.

Auch die Redaktion Hotelrecht ist dieser Ansicht.

In MedienGerecht gibt es eine Diskussion zu diesem Thema.

Einer Eingabe (PDF-Datei) des Staatsrechtlers Christoph Möllers zufolge sehe die Bundesregierung keine Speicherpflicht für private Anbieter öffentlicher WLAN-Zugänge sowie für Kleinbetriebe. Dazu müsse allerdings die Mitnutzung des drahtlosen Netzzugangs auf einen Standort und den "Herrschaftsbereich" des Anbieters beschränkt sein.

Im Gegensatz zu ihrem eigenen Artikel (siehe den Link bei Risiken) verneint die Dehoga die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung in einem Rechtsberatungsschreiben mit der Begründung der Nichtöffentlichkeit. Nach der Literatur sind geschlossene Benutzergruppen mit Außenkontakt als öffentliche TK anzusehen, so dass nur die interne Kommunikation ausgenommen wäre. Ein WLAN Funknetzwerk ist fast unmöglich auf den Herrschaftsbereich des Hotels zu begrenzen.

siehe hierzu Seite 8 unten im  IT-Rechtsleitfaden der Kanzlei RA Speichert esb in Stuttgart, spezialisiert auf IT-Recht.

Wichtig ist vor allem, dass zur Zeit einfach noch Urteile und Auslegungen fehlen. Die Problematik ist in einem Graubereich, der nicht eindeutig geklärt ist. Auch deshalb sind die Risiken so hoch. Die aktuelle Version des Telemediengesetz ist hier verfügbar.

weiter...

Geben Sie einen Kommentar ab

Schreiben von Kommentaren ist deaktiviert.

Kommentare

Bisher hat niemand diese Seite kommentiert.

RSS Feed für die Kommentare auf dieser Seite | RSS feed für alle Kommentare